Rückgaben und Gewährleistung für Wiederverkäufer

Diese Seite richtet sich an Käufer, die als Unternehmer im Sinne von Art. 3 Abs. 1 lit. c) des Codice del Consumo (italienisches Verbrauchergesetzbuch) handeln, das heißt in Ausübung ihrer unternehmerischen, gewerblichen, handwerklichen oder beruflichen Tätigkeit. Sie ergänzt Art. 8 der Allgemeinen Verkaufsbedingungen, ohne diesen zu ersetzen.

1. Widerrufsrecht: nicht anwendbar

Das Widerrufsrecht innerhalb von 14 Tagen gemäß Art. 52 ff. des Codice del Consumo ist dem Verbraucher vorbehalten. Wer als Unternehmer kauft, hat kein Widerrufsrecht, sofern mit dem Verkäufer nicht schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

Folglich sind Rückgaben wegen Meinungsänderung, Bestellirrtum, Überbestand oder ausbleibendem Weiterverkauf nicht zulässig.

2. Gewährleistung für Mängel der verkauften Sache

Auf den Verkauf zwischen Unternehmern findet die Gewährleistung gemäß Artt. 1490 ff. des codice civile Anwendung. Der Verkäufer gewährleistet, dass die Produkte frei von Mängeln sind, die sie für den vorgesehenen Gebrauch ungeeignet machen oder ihren Wert erheblich mindern.

Es gelten zwei Fristen, beide Ausschlussfristen:

  • 8 Tage für die Anzeige. Mängel müssen innerhalb von 8 Tagen ab Entdeckung schriftlich gerügt werden; bei Mängeln, die bei einer gewöhnlichen Prüfung der Ware erkennbar sind, innerhalb von 8 Tagen ab Erhalt (Art. 1495 c.c.). Nach Ablauf dieser Frist erlischt der Gewährleistungsanspruch.
  • 1 Jahr für die Klage. Die Klage verjährt in jedem Fall innerhalb eines Jahres ab Lieferung (Art. 1495 c.c.).

Wird der Mangel anerkannt, kann der Käufer zwischen der Vertragsauflösung und der Minderung des Preises wählen (Art. 1492 c.c.), zuzüglich Schadensersatz, falls den Verkäufer ein Verschulden trifft (Art. 1494 c.c.).

Die Gewährleistung deckt nicht: normalen Verschleiß, Schäden durch unsachgemäßen Gebrauch oder nicht ordnungsgemäße Lagerung, Manipulationen sowie Mängel, die bei Lieferung erkennbar waren und nicht fristgerecht gerügt wurden.

3. Transportschäden und Fehlmengen

Bei Erhalt ist die Unversehrtheit der Verpackung sowie die Übereinstimmung der Packstücke zu prüfen. Etwaige Schäden oder Fehlmengen sind bei der Lieferung mit einem konkreten, schriftlichen Vorbehalt auf dem Transportdokument zu vermerken: Eine vorbehaltlose Unterschrift befreit den Frachtführer (Art. 1698 c.c.) von der Haftung und erschwert eine Entschädigung erheblich. Der Vorbehalt ist dem Verkäufer innerhalb von 8 Tagen mitzuteilen.

4. Wie eine Rückgabe eröffnet wird

  1. Schreiben Sie an [email protected] und geben Sie Bestellnummer, Produktcode, Menge und Beschreibung des Mangels an, mit Fotos.
  2. Warten Sie die schriftliche Rückgabegenehmigung ab: Ohne vorherige Genehmigung versandte Ware wird zurückgewiesen.
  3. Versenden Sie die Produkte vollständig mit Originalverpackung und -zubehör, angemessen für den Transport geschützt.

5. Rückversandkosten

  • Rückgaben, die nicht von der Gewährleistung gedeckt sind, sofern ausnahmsweise vom Verkäufer genehmigt: Die Transportkosten gehen vollständig zu Lasten des Käufers, ebenso wie das Transportrisiko bis zur Rücklieferung.
  • Rückgaben wegen Mangel: Die Rückversandkosten werden vom Käufer vorgestreckt und vom Verkäufer erstattet, sobald der Mangel als festgestellt gilt, gemäß Art. 1493 c.c. Bestätigt die Prüfung den Mangel nicht, verbleiben die Kosten beim Käufer, und die Ware wird auf dessen Kosten zurückgesendet.

Rücksendungen unfrei werden ohne vorherige schriftliche Vereinbarung nicht angenommen.